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   VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198   

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VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198 (https://dejure.org/1999,32601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.1999 - 24 CS 98.3198 (https://dejure.org/1999,32601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 24 CS 98.3198 (https://dejure.org/1999,32601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 454
  • DVBl 1999, 1233 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    Die Begründung hat den Zweck, dem Betroffenen die Gründe, die die Behörde zur Anordnung des Sofortvollzugs veranlasst haben darzulegen und es ihm damit zu ermöglichen, die Erfolgsaussichten seines Rechtsmittels abzuschätzen und seine Rechte wirksam wahrzunehmen (BVerfGE 50, 290 = NJW 1979, 699).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    Das Recht auf Freiheit der Person werde durch alle der öffentlichen Gewalt zurechenbaren Maßnahmen beeinträchtigt, die die körperliche Bewegungsfreiheit für eine gewisse Mindestdauer allseitig bzw. auf einen engen Raum beschränkten (Bauer/Dreier/Gröschner, GG, 1996, Art. 2 Rdnr. 62 m. Hinw. auf BVerfGE 83, 24 [31] = NJW 1991, 1283 = NVwZ 1991, 664 L; BVerwGE 62, 325 [328] = NJW 1982, 537).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    Das Recht auf Freiheit der Person werde durch alle der öffentlichen Gewalt zurechenbaren Maßnahmen beeinträchtigt, die die körperliche Bewegungsfreiheit für eine gewisse Mindestdauer allseitig bzw. auf einen engen Raum beschränkten (Bauer/Dreier/Gröschner, GG, 1996, Art. 2 Rdnr. 62 m. Hinw. auf BVerfGE 83, 24 [31] = NJW 1991, 1283 = NVwZ 1991, 664 L; BVerwGE 62, 325 [328] = NJW 1982, 537).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    Bei diesem Abwägungsvorgang ist auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. soweit besonders geschützte Grundrechte betroffen sind oder es sich um besonders schwer wiegende Eingriffe handelt, deren Folgen nicht ohne weiteres wieder gutzumachen sind, ist grundsätzlich nicht nur ein strenger Maßstab, sondern auch eine eingehende Prüfung der materiellen Voraussetzungen erforderlich (BVerfGE 67, 43 [44] = NJW 1984, 2028 = NVwZ 1984, 642 L).
  • BVerwG, 22.05.1958 - I C 27.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    Die Auffassung, dass dieses Recht darüber hinausgehe und darunter die Freiheit von jeglichem staatlichen Druck zu verstehen sei, wird ausdrücklich abgelehnt (BVerwGE 6, 354 = NJW 1958, 1249).
  • BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 AsylVfG

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    In seiner Entscheidung vom 7.7.1983 (NVwZ 1983, 603) hat das BVerfG entschieden, dass Art. 2 II 2 GG als Prüfungsmaßstab wegen der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung für Asylbewerber ausscheidet.
  • BayObLG, 25.04.1984 - 3 ObOWi 39/84
    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198
    Dieser Auffassung hat sich das BayObLG in seiner Entscheidung vom 25.4.1984 (NVwZ 1985, 374) angeschlossen.
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Sie ist aber dadurch gekennzeichnet, daß jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen gehindert wird, einen Ort oder Raum aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich tatsächlich und rechtlich zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 166 [198]; VGH München, NVwZ 2000, 454 [455 f.]).

    Folge, da es schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in erster Linie durch Zwangsgeld (vgl. VGH München, NVwZ 2000, 454; OVG Münster, NVwZ 2001, 459 f. und 231 f.; VG Leipzig, NVwZ 2001, 1317 f.) und nicht durch Gewahrsam gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 4 SächsPolG durchgesetzt werden wird, dessen Anordnung selbst allerdings an Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf zu messen wäre.

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Auch wenn das Verhältnismäßigkeitsprinzip eine derartige Höchstfrist von drei Monaten nicht gebietet - in der obergerichtlichen Rechtsprechung anderer Bundesländer wurden vereinzelt wesentlich längere Aufenthaltsverbote als vom Verhältnismäßigkeitsprinzip gedeckt angesehen (vgl. etwa Bayer. VGH, Beschluss vom 18.02.1999 - 24 CS 98.3198 -, juris [12 Monate]; OVG Nieders., Beschluss vom 12.05.2009 - 11 ME 190/09 -, juris [6 Monate]; OVG Bremen, Urteil vom 24.03.1999 - 1 BA 27/97 -, juris [6 Monate]) -, steht es dem Gesetzgeber frei, aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten eine entsprechende rein formale Obergrenze von drei Monaten einzuführen.
  • VG Leipzig, 04.12.2000 - 3 K 1737/00

    Sofort vollziehbar erklärtes Aufenthaltsverbot für ein Stadtgebiet; Verhütung von

    Abgesehen davon, dass nach dem Vorgesagten das Aufenthaltsverbot nicht nur auf generalpräventiven Gesichtspunkten beruht, ist auch zu beachten, dass Gesichtspunkte der Generalprävention das öffentliche Interesse an einem Aufenthaltsverbot ebenfalls begründen können (vgl. VGH München, Beschl. v. 18.2.1999, NVwZ 2000, 454, 455) [VGH Bayern 18.02.1999 - 24 CS 3198/98].

    In derartigen Fällen können sich die Aufenthaltsverbote auch auf ein gesamtes Stadtgebiet erstrecken, wenn bei einer Begrenzung auf bestimmte Bereiche zu befürchten wäre, dass sich die Szene verlagert (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.10.1998 NVwZ 2000, 454).

    Dass es in Einzelfällen hinsichtlich der zeitlichen Verweildauer zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen kann, stellt sich als eine Frage des Vollzuges der Maßnahme dar und hat auf die Frage der Rechtmäßigkeit der getroffenen Anordnung keine Auswirkungen (VGH München, Beschl. v. 18.2.1999, NVwZ 2000, 454, 457) [VGH Bayern 18.02.1999 - 24 CS 3198/98].

    Vielmehr wird durch die Möglichkeit einer "Ausnahmegenehmigung" die Wahrnehmung berechtigter Interessen des Antragstellers gerade gewährleistet (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.10.1998, NVwZ 2000, 454).

  • VG Ansbach, 22.11.2012 - AN 5 S 12.02114

    Unzulässigkeit der Anordnung eines Betretungsverbots per Allgemeinverfügung

    Weder die Freiheit der Person im Sinne von Art. 2 Abs. 2 GG noch die Freizügigkeit im Sinne von Art. 11 GG wird durch die Anordnung verletzt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.2.1999, Az: 24 CS 98.3198, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2000 - 5 B 1201/00

    Polizei- und Ordnungsrecht: Aufenthaltsverbot zur Bekämpfung einer offenen

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 24 CS 98.3198 -, NVwZ 2000, 454; OVG Bremen, Urteil vom 24. März 1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. September 1996 - 1 S 2531/96 -, NVwZ-RR 1997, 225; VG Hamburg, Urteil vom 7. Dezember 1994 - 14 VG 3235/92 -.
  • VGH Bayern, 20.03.2001 - 24 B 99.2709

    Polizei- und Ordnungsrecht: Platzverweis für einen Drogenhändler

    Insofern werde auf die Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 18.2.1999 -- 24 CS 98.3198) Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 17.10.2018 - 10 CS 18.1717

    Anordnung zur Hundehaltung - Leinenzwang für Innen- und Außenbereich

    Das Bestimmtheitsgebot des Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG verlangt, dass für den Adressaten des Verwaltungsakts aus der Verfügung selbst - wenn auch gegebenenfalls erst im Zusammenhang mit den Gründen des Bescheids und den zugrundeliegenden Umständen - die Regelung, die den Zweck, Sinn und Inhalt des Verwaltungsakts ausmacht, so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (BayVGH, B.v. 18.2.1999 - 24 CS 98.3198 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 10.03.2017 - 10 ZB 17.136

    Anordnung zur Hundehaltung

    Das Bestimmtheitsgebot des Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG verlangt, dass für den Adressaten des Verwaltungsakts aus der Verfügung selbst - wenn auch gegebenenfalls erst im Zusammenhang mit den Gründen des Bescheids und den zugrundeliegenden Umständen - die Regelung, die den Zweck, Sinn und Inhalt des Verwaltungsakts ausmacht, so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (BayVGH, B.v. 18.2.1999 - 24 CS 98.3198 - juris Rn. 34).
  • VG München, 05.06.2015 - M 7 S 15.2222

    Beschränkungen einer Versammlung; Routenwahl beim Sternmarsch anlässlich des G

    Unter Freiheit der Person im Sinne der Grundrechtsbestimmung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgt (vgl. BayVGH, B. v. 18. Februar 1999 - 24 CS 98.3198 - juris Rn 27), nur die körperliche Freiheit, die Freiheit vor Verhaftung, Festnahmen und ähnlichen Eingriffen zu verstehen (BVerwG, U. v. 22. Mai 1958 - I C 27.57 - juris Rn 8), mit der Folge, dass vorübergehende oder zeitlich befristete Aufenthalts- und Betretungsverbote - wie das vorliegende - keine nach Art. 7 Abs. 4 LStVG unzulässige Einschränkung der Freiheit der Person darstellen (vgl. Koehl in Bengl/Berner/ Emmerig, LStVG, 35. Erg.lfg. September 2014, Art. 7 Rn 151 unter Verweis auf die Rspr. des BayVGH).
  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791

    Anordnungen zur Hundehaltung; Sofortvollzug; besonderes Vollzugsinteresse;

    Es genügt, wenn der Adressat auch gegebenenfalls erst im Zusammenhang mit den Gründen des Bescheids und den zugrunde liegenden Umständen die Regelung, die den Inhalt des Verwaltungsakts ausmacht, so vollständig, klar und unzweideutig erkennen kann, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (BayVGH vom 18.2.1999 Az. 24 CS 98.3198 RdNr. 34).
  • VG München, 25.02.2010 - M 22 K 08.203

    Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland; Hooligan; Meldeauflagen; Betretens-

  • SG Mainz, 07.09.2005 - S 6 ER 126/05

    Vertragsarzt - Entzug der Zulassung - Anordnung des Sofortvollzugs bei

  • VG München, 15.11.2018 - M 22 K 17.5127

    Betretungsverbot für das Oktoberfest

  • VG Berlin, 23.11.2021 - 1 L 430.21
  • VGH Bayern, 15.07.2013 - 10 C 11.2847

    Prozesskostenhilfe; Aufenthalts- und Betretungsverbot; Gefahrenprävention;

  • VG Regensburg, 06.02.2022 - RO 4 S 22.1388

    Bescheid, Waffen, Widerruf, Vollziehung, Sofortvollzug, Landratsamt,

  • VG München, 22.05.2019 - M 22 K 18.4691

    Betretungsverbot für das Oktoberfest

  • VG München, 09.07.2008 - M 22 S 08.2288

    Ausschluss eines Besuchers von einem gemeindlichen Volksfest; wiederholtes

  • VG Ansbach, 07.05.2009 - AN 5 S 09.00770

    Betretungsverbot anläßlich eines Fußballspiels rechtmäßig für Angehörige der

  • VG München, 24.05.2006 - M 22 S 06.1955

    Rechtmäßigkeit eines gegen einen Besucher eines gemeindlichen Volksfests

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